ver.di Fachbereich Handel Hessen - Wilhelm-

Freitag, 29. Januar 2021

Ein Lieferkettengesetz gegen den kalkulierten Tod

Mehr erfahren unter lieferkettengesetz.de 

„Für Fashion ohne Victims braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen“ und „Damit nicht alle Dämme brechen, braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen“ sind nur zwei der Losungen, unter denen sich jetzt die „Initiative Lieferkettengesetz“, zu deren Initiatoren auch ver.di zählt, für eine gesetzliche Regelung stark macht, die in Deutschland ansässige Unternehmen für ihr globales Wirtschaften in die Verantwortung nimmt.

Donnerstag, 28. Januar 2021

Was will ver.di bei RS Components?

Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon im Weihnachtsgeschäft 2015 in NRW war unrechtmäßig

 


Bundesverwaltungsgericht bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon

Düsseldorf, 27. Januar 2021

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am heutigen Mittwoch (27. Januar) einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon letztinstanzlich stattgegeben. Damit bestätigt das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Dezember 2019. Für die Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, ist dies eine Bestätigung des Einsatzes der Gewerkschaft für den Sonntagsschutz: „ver.di geht auch bei Amazon konsequent gegen unnötige Sonntagsarbeit vor. Die Beschäftigten bei Amazon arbeiten sehr hart bei untertariflicher Bezahlung und haben den freien Sonntag verdient. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem Urteil bestätigt, dass die Lieferversprechen des Onlinehändlers nicht ausreichen, um den Anspruch der Beschäftigten auf einen freien Sonntag auszuhebeln.“

Wirtschaftspolitik aktuell 02 / 2021 - Gleiches Entgelt durchsetzen!

Entgeltransparentgesetz - Viel bewegt hat das Gesetz aber bisher nicht. Es wird zu wenig genutzt und vor allem: Das Wissen um die ungleiche Bezahlung bedeutet noch nicht, dass diese beendet wird. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil gefällt, das die Chancen erheblich verbessert. Wenn eine Frau weniger als das mittlere Einkommen ihrer männlichen Kollegen bekommt, muss der/die Arbeitgeber/in nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

PDF - Hier klicken!


Mittwoch, 27. Januar 2021

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung - Zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-ArbSchV) beschlossen. Sie ist befristet gültig bis zum 15. März 2021.

Mit dieser Verordnung sollen die Beschäftigten stärker vor einer Infektion geschützt werden. Dieses Ziel ist selbstverständlich zu begrüßen, denn Betriebe brauchen klare Vorgaben, die den Betriebsfrieden sichern und gesundes Arbeiten ohne Konflikte ermöglichen. Diese Notwendigkeit wird jedoch nicht erfüllt. Auch wenn die Bundesregierung versucht, die Arbeitgeber mehr in die Pflicht zu nehmen, erreicht die Arbeitsschutzverordnung das gesteckte Ziel nicht. Sie ist zu zögerlich und schafft kein erweitertes Schutzkonzept, einen Schirm über alle zu spannen.

Eine Bewertung der wichtigsten Inhalte der Verordnung haben wir in unserer sopoaktuell Nr. 307 zusammengetragen.

Außerdem stellen wir ein Infoblatt für die Interessenvertretungen mit Hinweisen zum Tragen von Masken zur Verfügung, das als Grundlage für Betriebs- und Dienstvereinbarungen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung und auch als Aushang für die „schwarzen Bretter“ genutzt werden kann.

sopo aktuell Nr. 307

Hinweise für Interessenvertretungen zum Tragen von Gesundheits- und FFP2-Masken

Dienstag, 26. Januar 2021

real - Alle Käufer von Märkten sollen die geltenden ver.di-Tarifverträge akzeptieren, auch Globus und EDEKA

Beim Verkauf möglichst vieler real-Märkte, den Neueigentümer SCP durchziehen will, gibt es weiter jede Menge Unwägbarkeiten. Noch kurz vor Jahreswechsel hat das Kartellamt immerhin für etwas mehr Klarheit gesorgt: Es genehmigte die Übernahme von 92 Märkten durch Kaufland, an Globus gehen 24. Über die 72 von Edeka beantragten Standorte wird bis zum 22. Februar entschieden.

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Montag, 25. Januar 2021

Kuckuck Nr. 148 - Offen diskriminierend

Das neue Info "Kuckuck" Nr. 148 vom 25. Januar 2021 für Betriebsräte und Beschäftigte im Fachbereich Handel des ver.di-Bezirks Südhessen hat folgende Themen

- Personalabbau und "Freiwilligen"programm bei
H&M Hennes & Mauritz: Offen diskriminierend

- Real GmbH organisiert Betriebsübergänge: Erste Märkte auf dem Weg zu Kaufland

- Wahlanfechtung bei der Parfümerie Douglas in Neu-Isenburg: Fehler besser nicht beheben?

- Gelnhausen will 34 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr: Völlige Freiheit für den Handel?

- Deine Meinung zählt: Tarifrunde 2021 - ver.di-Mitglieder- und Beschäftigtenbefragung im Einzelhandel Hessen

PDF - Hier klicken!

Mindest-Kurzarbeitergeld 1.200€ jetzt!

 


Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt!

Seit Wochen sind sie wieder geschlossen: Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants, Geschäfte im Einzelhandel und viele mehr. Hunderttausende Kolleg*innen sind von den Schließungen betroffen und in Kurzarbeit. Seit drei Monaten müssen sie mit 60 Prozent (67 Prozent mit Kindern) oder 70 Prozent (bzw. 77 Prozent) ihres ohnehin schon sehr niedrigen Einkommens auskommen. Oft reicht das Geld vorne und hinten nicht, ohne eigenes Verschulden geraten diese Menschen in existenzgefährdende Notlagen.

Unsere Kolleg*innen brauchen in dieser dramatischen Situation dringend Unterstützung. Zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert ver.di deshalb in einem offenen Brief an die Regierung ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld in einer Höhe von 1.200 Euro, angelehnt an den gesetzlichen Mindestlohn.

Du kannst dich uns anschließen und unsere Petition dazu hier unterzeichnen.

Mittwoch, 20. Januar 2021

ver.di Fachbereich Handel fordert verbesserte Überbrückungshilfen für Handelsbetriebe und existenzsicherndes Kurzarbeitergeld

Der ver.di-Bundesfachbereich Handel positioniert sich u.a. zu Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld.


"Aus Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und ihren Arbeitsplätzen

ist die Überbrückungshilfe für Betriebe und Unternehmen im Einzelhandel für

uns im Moment eines der wichtigsten Themen."

An alle Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte im Einzelhandel (Hier klicken!)

Stellungnahme zu Überbrückungshilfen (Hier klicken!)

 



Montag, 18. Januar 2021

sopoaktuell - Neue Werte und Rechengrößen ab 1.1.2021 in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Wie hoch ist der Mindestlohn, wie hoch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rechtenversicherung ab dem 1.1.2021?

Alle Information findest du um aktuellen vierseitigen Flyer von sopoaktuell:


LINK (Hier klicken!)


Donnerstag, 14. Januar 2021

KONTAKT ver.di Handel Hessen

In diesem Blog-Eintrag findet ihr unsere Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Postanschriften:

Betriebe und Betriebsräte im Handel werden durch die regional arbeitenden Gewerkschaftssekretär*innen im Rahmen unserer kollektiven Betriebs- und Tarifarbeit betreut und unterstützt:

Region Hessen 1

Bezirke Nordhessen und Osthessen (ohne Hanau/Main-Kinzig)

Andreas Timmann
Mobil 0151 215 151 09
E-Mail: andreas-timmann@verdi.de

Postanschrift: ver.di Bezirk Kassel, Fachbereich Handel, Kölnische Str. 81, 34117 Kassel

Region Hessen 2

Bezirke Mittelhessen, Frankfurt/Main und Region mit Hanau/Main-Kinzig, Wiesbaden und Südhessen

Katja Deusser
Mobil 0151 167 505 55
E-Mail: katja.deuser@verdi.de

Matthias Schäfer
Mobil 0151 406 420 43
E-Mail: matthias.schaefer@verdi.de

Özlem Weigl
Mobil 0151 563 717 18
E-Mail: oezlem.weigl@verdi.de

Postanschrift: ver.di Bezirk Frankfurt, Fachbereich Handel, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt am Main

Horst Gobrecht
Mobil 0160 901 606 36

E-Mail: horst.gobrecht@verdi.de

Postanschrift: ver.di Bezirk Südhessen, Fachbereich Handel, Rheinstr. 50, 64283 Darmstadt

Landesfachbereich Handel in Hessen

Marcel Schäuble (Landesbezirksfachbereichsleiter)
Mobil 0151 517 044 12
E-Mail: marcel.schaeuble@verdi.de

Tatjana Thum (Verwaltung Landesbezirksfachbereich)
Tel. 069  2569 - 1421
Fax 069  2569 - 1499
E-Mail: tatjana.thum@verdi.de

Postanschrift: ver.di-Landesbezirk Hessen, Landesfachbereich 12 HandelWilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt am Main

ver.di-Mitglieder im Handel wenden sich bei individuellen Anfragen bitte an das ver.di-Zentrum in Hessen unter folgenden Telefonnummern:

Kassel 0561 - 97 06 0
Fulda 0661 - 97 94 0
Bad Hersfeld 0661 - 97 94 0
Gießen 0641 - 93 23 4 0

Hanau 0661 - 97 94 0
Frankfurt 069 - 25 69 0
Wiesbaden 0611 - 18 30 7 0
Darmstadt 06151 - 39 08 0

E-Mail des ver.di-Zentrums in Hessen: service.hessen@verdi.de

Falls nötig, leitet das ver.di-Zentrum Hessen die Anfragen direkt an die zuständigen ver.di-Kolleg*innen des Teams Beratung und Recht weiter.

Mittwoch, 13. Januar 2021

Buchhändler THALIA verlässt die Tarifbindung

Unglaublich, aber wahr: In einem Schreiben an die Mitarbeiter*innen teilte die Unternehmensleitung zum Jahresbeginn 2021 mit, dass Thalia aus der Tarifbindung aussteigt.

Damit greift die Unternehmensleitung die Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von einem auf den anderen Tag frontal an. Man plane ein eigenes, einheitlicheres und erfolgsabhängiges Vergütungssystem im Unternehmen, heißt es. In diesem soll für zukünftige Tariferhöhungen anscheinend kein Platz mehr sein. Dafür solle eine „Vergütung nach Unternehmenserfolg“ vorgenommen werden.
Der Marktführer im Sortimentsbuchhandel bleibt Mitglied im Arbeitgeberverband und wechselt in die OT-Mitgliedschaft. OT steht für ohne Tarifbindung. Das Schreiben von Thalia an seine Mitarbeiter*innen trägt den Titel: "Fair, transparent, attraktiv. Wir ... verbessern unser Leistungs- und Vergütungssystem". Was für ein Hohn!

ADLER - Keine Sanierung auf Kosten der Beschäftigten!

Insolvenz der Adler Modemärkte: ver.di fordert Verzicht auf Personalabbau und Filialschließungen


Nach der Insolvenz der Modekette Adler fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, die Sanierung des Unternehmens nicht auf dem Rücken der Beschäftigten vorzunehmen. „Adler war nach unserer Kenntnis vor dem erneuten Lockdown bis Dezember ein kerngesundes Unternehmen“, erklärte der für das Unternehmen zuständige Gewerkschaftssekretär Cosimo-Damiano Quinto. „Deshalb erwarten wir, dass eine Sanierung des Unternehmens ohne Personalabbau und ohne Filialschließungen erfolgt und die Haustarifverträge bei Adler unangetastet bleiben. Dies ist möglich durch einen entsprechenden finanziellen Beitrag des Adler-Mehrheitsaktionärs.“ Bei diesem handelt es sich um die S&E Kapital GmbH, hinter der mehrheitlich das Textilunternehmen Steilmann SE steht.

Kein »freiwilliger« Abbau von sozialen Standards bei H&M!

Die ver.di-Bundestarifkommission sagt NEIN zu solchen "Freiwilligenprogrammen"!

Ein Blick in die von H&M vorgelegten Entwürfe zu einer »Freiwilligenvereinbarung« zeigt, an wen sich das »großzügige Angebot« richtet, das Unternehmen zu verlassen: An die Beschäftigten, die nicht an den umsatzstarken Tages- bzw. Abendzeiten sowie an der größtmöglichen Anzahl von Samstagen arbeiten. Das heißt: H&M will insbesondere Beschäftigte mit Kindern oder schwer behinderte Kolleg*innen loswerden, die auf sozial- und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten angewiesen sind.

LINK (Bitte klicken!)

Dienstag, 12. Januar 2021

Tarifrunde Groß- und Außenhandel 2021 - ver.di-Mitglieder- und Beschäftigtenbefragung für das Tarifgebiet Hessen

Liebe Kolleg*innen, 

zur Vorbereitung auf die Tarifrunde Großhandel/Außenhandel und Verlage 2021 führen wir eine ver.di Mitglieder-und Beschäftigtenbefragung durch.

Wir möchten dich bitten, dass du dich an dieser Befragung entweder über den beigefügten QR-Code

oder mit diesem Link

https://ver-di.typeform.com/to/bn9ncBYb

 beteiligst.

Du kannst an der Befragung bis zum 28. Februar 2021 teilnehmen.



Tarifrunde Einzelhandel 2021 - ver.di-Mitglieder- und Beschäftigtenbefragung für das Tarifgebiet Hessen

Liebe Kolleg*innen,

zur Vorbereitung auf die Tarifrunde Einzelhandel/Versandhandel 2021 führen wir eine ver.di Mitglieder-und Beschäftigtenbefragung durch.

Wir möchten dich bitten, dass du dich an dieser Befragung entweder über den beigefügten QR-Code

oder mit diesem Link

https://ver-di.typeform.com/to/DJc98qRm

beteiligst.

Du kannst an der Befragung bis zum 15. Februar 2021 teilnehmen.



Montag, 11. Januar 2021

Wirtschaftspolitik aktuell 01 / 2021 - Kurzarbeitergeld erhöhen!


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele Beschäftigte aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Veranstaltungswesen, dem Handel und dem Friseurgewerbe haben sehr geringe Einkommen und können vom Kurzarbeitergeld kaum leben. Deswegen muss das Kurzarbeitergeld ab dem ersten Tag auf 90 Prozent des Nettoentgelts – 97 Prozent mit Kindern – erhöht werden.

PDF - Hier klicken!