ver.di Fachbereich Handel Hessen - Wilhelm-

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Freitag, 29. Januar 2021

Ein Lieferkettengesetz gegen den kalkulierten Tod

Mehr erfahren unter lieferkettengesetz.de 

„Für Fashion ohne Victims braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen“ und „Damit nicht alle Dämme brechen, braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen“ sind nur zwei der Losungen, unter denen sich jetzt die „Initiative Lieferkettengesetz“, zu deren Initiatoren auch ver.di zählt, für eine gesetzliche Regelung stark macht, die in Deutschland ansässige Unternehmen für ihr globales Wirtschaften in die Verantwortung nimmt.

Donnerstag, 28. Januar 2021

Wirtschaftspolitik aktuell 02 / 2021 - Gleiches Entgelt durchsetzen!

Entgeltransparentgesetz - Viel bewegt hat das Gesetz aber bisher nicht. Es wird zu wenig genutzt und vor allem: Das Wissen um die ungleiche Bezahlung bedeutet noch nicht, dass diese beendet wird. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil gefällt, das die Chancen erheblich verbessert. Wenn eine Frau weniger als das mittlere Einkommen ihrer männlichen Kollegen bekommt, muss der/die Arbeitgeber/in nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

PDF - Hier klicken!


Mittwoch, 20. Januar 2021

ver.di Fachbereich Handel fordert verbesserte Überbrückungshilfen für Handelsbetriebe und existenzsicherndes Kurzarbeitergeld

Der ver.di-Bundesfachbereich Handel positioniert sich u.a. zu Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld.


"Aus Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und ihren Arbeitsplätzen

ist die Überbrückungshilfe für Betriebe und Unternehmen im Einzelhandel für

uns im Moment eines der wichtigsten Themen."

An alle Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte im Einzelhandel (Hier klicken!)

Stellungnahme zu Überbrückungshilfen (Hier klicken!)

 



Montag, 11. Januar 2021

Wirtschaftspolitik aktuell 01 / 2021 - Kurzarbeitergeld erhöhen!


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele Beschäftigte aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Veranstaltungswesen, dem Handel und dem Friseurgewerbe haben sehr geringe Einkommen und können vom Kurzarbeitergeld kaum leben. Deswegen muss das Kurzarbeitergeld ab dem ersten Tag auf 90 Prozent des Nettoentgelts – 97 Prozent mit Kindern – erhöht werden.

PDF - Hier klicken!