Montag, 28. Februar 2022
Mittwoch, 11. August 2021
Montag, 28. Juni 2021
Mittwoch, 23. Juni 2021
HDE greift die Sonntagsruhe und das Grundgesetz an - ver.di verteidigt den arbeitsfreien Sonntag!
PDF (Hier klicken!)
Montag, 21. Juni 2021
HDE will bis Jahresende jeden Sonntag verkaufsoffen - Ohne Worte! - Das ist der Dank für die Held:innen der Pandemie - Kein Tarifabschluss, keine Entgelterhöhung, dafür Arbeiten an Sonntagen
Auszug aus der HDE-Presseerklärung:
PDF (Presseerklärung des HDE)
Statement von Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesfachbereichsleiterin Handel:
„Die Politik ist gut beraten,
wenn sie an dem Verbot der Sonntagsarbeit im Handel festhält und die Intention
des im Grundgesetz verankerten Schutzes des freien Sonntags wahrt. Zusammen mit
unseren kirchlichen Bündnispartnern in der Bundesallianz für den freien Sonntag
werden wir uns mit allen Mitteln gegen diesen Generalangriff des HDEs zur Wehr
setzen“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.
Die erneute Offensive des HDE
für die Ausweitung der Sonntagsarbeit im Handel ist ein Generalangriff auf die
Handelsbeschäftigten, ihre Familien, aber auch auf das Grundgesetz. Bereits in
der Vergangenheit haben wir gegen rechtswidrige verkaufsoffene Sonntage
erfolgreich geklagt. Das zeigt: Auch das Recht ist auf unserer Seite! Der HDE
denkt zu kurzsichtig, wenn er hofft, die Innenstädte und Läden durch
verkaufsoffene Sonntage zu beleben. Denn nur, weil länger geöffnet ist, können
die Menschen nicht mehr Geld ausgeben. Sonntagsverkäufe verschieben den Umsatz
nur von den Werktagen auf den Sonntag. Außerdem besteht die Gefahr, dass
gesetzliche Lockerungen der Sonntagsarbeit auch Internethändler gilt. Das würde
die Marktmacht von Amazon stärken und den Verdrängungs- und Vernichtungswettbewerb
im Handel verschärfen. Damit wäre ein weiteres Sterben auf Raten der
Innenstädte vorprogrammiert.
Der HDE agiert mit seiner
Forderung nicht nur gegen die Interessen der Beschäftigten und ihr Recht auf
Erholung, sondern riskiert mit kurzfristigem Aktionismus langfristige Schäden aufgrund
der Zuspitzung des Wettbewerbs.
Wenn es zu einer weiteren Aufweichung der Ladenöffnungen und Sonntagsarbeit
kommt, wird sich dies auf alle anderen Branchen auswirken und für alle
Beschäftigten bundesweit zur Entgrenzung der Arbeitszeit führen. Das hat sich
bereits bei der Verlängerung der werktäglichen Ladenöffnungszeiten sowie an den
Samstagen gezeigt,“ so Nutzenberger abschließend.
Mittwoch, 3. März 2021
1.700 Jahre freier Sonntag - Der Sonntag bleibt arbeitsfrei, auch wenn er ständig in Frage gestellt wird!
Die Begründung für den arbeitsfreien Sonntag wiederholen wir gerne, gerade auch im Jahr 2021, wenn mit Berufung auf die Folgen der Corona-Pandemie auch in Hessen sowohl Parteien als auch vereinzelt Betriebsräte verkaufsoffene Sonntage fordern.
Donnerstag, 25. Februar 2021
JUBILÄUMSFEIER 1700 Jahre freier Sonntag
Der freie Sonntag feiert Jubiläum! Vor 1.700 Jahren, am 3. März 321 n. Chr. verfügte Konstantin der Große per Edikt den ersten staatlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags der Geschichte. Heute ist die Sonntagsruhe in unserem Grundgesetz verankert. Der Sonntag ist kein Tag zum Shoppen und Schuften. Er gehört der Familie, dem Glauben, der Kultur, dem Sport, der Geselligkeit und der Erholung. Und das soll auch so bleiben!
Programm für Mittwoch, 03. März 2021, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr:
Dienstag, 23. Februar 2021
Donnerstag, 28. Januar 2021
Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon im Weihnachtsgeschäft 2015 in NRW war unrechtmäßig
Bundesverwaltungsgericht
bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon
Düsseldorf,
27. Januar 2021
Das
Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am heutigen Mittwoch (27. Januar) einer
Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Genehmigung
von Sonntagsarbeit bei Amazon letztinstanzlich stattgegeben. Damit bestätigt
das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Dezember
2019. Für die Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, ist
dies eine Bestätigung des Einsatzes der Gewerkschaft für den Sonntagsschutz:
„ver.di geht auch bei Amazon konsequent gegen unnötige Sonntagsarbeit vor. Die
Beschäftigten bei Amazon arbeiten sehr hart bei untertariflicher Bezahlung und
haben den freien Sonntag verdient. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem
Urteil bestätigt, dass die Lieferversprechen des Onlinehändlers nicht
ausreichen, um den Anspruch der Beschäftigten auf einen freien Sonntag
auszuhebeln.“









