ver.di Fachbereich Handel Hessen - Wilhelm-

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Mittwoch, 23. Juni 2021

HDE greift die Sonntagsruhe und das Grundgesetz an - ver.di verteidigt den arbeitsfreien Sonntag!

Immer schriller werden die Angriffe von Arbeitgeber verbänden, Lobbyisten und manchen Parteien auf den arbeitsfreien Sonntag. Von der Spitze des »Handelsverbandes Deutschland« (HDE) kommt jetzt die Forderung, dass alle Einzelhändler ihre Läden »zumindest die restlichen Sonntage in diesem Jahr« öffnen dürfen. Natürlich muss wieder Corona herhalten, doch der Vorstoß ist wirtschaftlich gesehen Blödsinn und ein Generalangriff auf das Grundgesetz, auf die Handelsbeschäftigten und deren Familien.


PDF (Hier klicken!)

Montag, 21. Juni 2021

HDE will bis Jahresende jeden Sonntag verkaufsoffen - Ohne Worte! - Das ist der Dank für die Held:innen der Pandemie - Kein Tarifabschluss, keine Entgelterhöhung, dafür Arbeiten an Sonntagen

 Auszug aus der HDE-Presseerklärung:


PDF (Presseerklärung des HDE)

Statement von Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesfachbereichsleiterin Handel:

„Die Politik ist gut beraten, wenn sie an dem Verbot der Sonntagsarbeit im Handel festhält und die Intention des im Grundgesetz verankerten Schutzes des freien Sonntags wahrt. Zusammen mit unseren kirchlichen Bündnispartnern in der Bundesallianz für den freien Sonntag werden wir uns mit allen Mitteln gegen diesen Generalangriff des HDEs zur Wehr setzen“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Die erneute Offensive des HDE für die Ausweitung der Sonntagsarbeit im Handel ist ein Generalangriff auf die Handelsbeschäftigten, ihre Familien, aber auch auf das Grundgesetz. Bereits in der Vergangenheit haben wir gegen rechtswidrige verkaufsoffene Sonntage erfolgreich geklagt. Das zeigt: Auch das Recht ist auf unserer Seite! Der HDE denkt zu kurzsichtig, wenn er hofft, die Innenstädte und Läden durch verkaufsoffene Sonntage zu beleben. Denn nur, weil länger geöffnet ist, können die Menschen nicht mehr Geld ausgeben. Sonntagsverkäufe verschieben den Umsatz nur von den Werktagen auf den Sonntag. Außerdem besteht die Gefahr, dass gesetzliche Lockerungen der Sonntagsarbeit auch Internethändler gilt. Das würde die Marktmacht von Amazon stärken und den Verdrängungs- und Vernichtungswettbewerb im Handel verschärfen. Damit wäre ein weiteres Sterben auf Raten der Innenstädte vorprogrammiert.

Der HDE agiert mit seiner Forderung nicht nur gegen die Interessen der Beschäftigten und ihr Recht auf Erholung, sondern riskiert mit kurzfristigem Aktionismus langfristige Schäden aufgrund der Zuspitzung des Wettbewerbs.

Wenn es zu einer weiteren Aufweichung der Ladenöffnungen und Sonntagsarbeit kommt, wird sich dies auf alle anderen Branchen auswirken und für alle Beschäftigten bundesweit zur Entgrenzung der Arbeitszeit führen. Das hat sich bereits bei der Verlängerung der werktäglichen Ladenöffnungszeiten sowie an den Samstagen gezeigt,“ so Nutzenberger abschließend.

Mittwoch, 3. März 2021

1.700 Jahre freier Sonntag - Der Sonntag bleibt arbeitsfrei, auch wenn er ständig in Frage gestellt wird!

Der freie Sonntag feiert Jubiläum! Vor 1.700 Jahren, am 3. März 321 n. Chr. verfügte Konstantin der Große per Edikt den ersten staatlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags der Geschichte. Heute ist Sonntagsruhe in unserem Grundgesetz verankert. Der Sonntag ist kein Tag zum Shoppen und Schuften. Er gehört der Familie, dem Glauben, der Kultur, dem Sport, der Geselligkeit und der Erholung. Und das soll auch so bleiben!


Die Begründung für den arbeitsfreien Sonntag wiederholen wir gerne, gerade auch im Jahr 2021, wenn mit Berufung auf die Folgen der Corona-Pandemie auch in Hessen sowohl Parteien als auch vereinzelt Betriebsräte verkaufsoffene Sonntage fordern.

In diesem Clip aus 2019 wurden bereits alle wesentliche Argumente zusammengetragen:


Die bundesweite Bündnis "Allianz für den freien Sonntag" hat am 12. Juni 2019 zusammen mit etwa 150 Einzelhandelsbeschäftigten in Fulda lautstark in der Innenstadt gegen die Aushöhlung des Sonntagsschutzes protestieren. An der Aktion beteiligten sich unter anderem Beschäftigte von Karstadt, Kaufhof und Zara. Anlass sind die immer wieder absehbar rechtswidrig erteilten Genehmigungen für Sonntagsöffnungen im Handel sowie politische Vorstöße, den Sonntagsschutz weiter auszuhöhlen.


 Schluss mit den Angriffen auf den kollektiven arbeitsfreien Sonntag!



Donnerstag, 25. Februar 2021

JUBILÄUMSFEIER 1700 Jahre freier Sonntag

Der freie Sonntag feiert Jubiläum! Vor 1.700 Jahren, am 3. März 321 n. Chr. verfügte Konstantin der Große per Edikt den ersten staatlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags der Geschichte. Heute ist die Sonntagsruhe in unserem Grundgesetz verankert. Der Sonntag ist kein Tag zum Shoppen und Schuften. Er gehört der Familie, dem Glauben, der Kultur, dem Sport, der Geselligkeit und der Erholung. Und das soll auch so bleiben!


Hier geht es zur Veranstaltung:


Programm für 
Mittwoch, 03. März 2021, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr:

Donnerstag, 28. Januar 2021

Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon im Weihnachtsgeschäft 2015 in NRW war unrechtmäßig

 


Bundesverwaltungsgericht bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon

Düsseldorf, 27. Januar 2021

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am heutigen Mittwoch (27. Januar) einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon letztinstanzlich stattgegeben. Damit bestätigt das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Dezember 2019. Für die Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, ist dies eine Bestätigung des Einsatzes der Gewerkschaft für den Sonntagsschutz: „ver.di geht auch bei Amazon konsequent gegen unnötige Sonntagsarbeit vor. Die Beschäftigten bei Amazon arbeiten sehr hart bei untertariflicher Bezahlung und haben den freien Sonntag verdient. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem Urteil bestätigt, dass die Lieferversprechen des Onlinehändlers nicht ausreichen, um den Anspruch der Beschäftigten auf einen freien Sonntag auszuhebeln.“