ver.di Fachbereich Handel Hessen - Wilhelm-

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Dienstag, 1. Februar 2022

Pressemitteilung ver.di Landesbezirk Hessen - Länger und sonntags arbeiten wegen Omikron - ver.di kritisiert Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien

presse.mitteilung
ver.di hessen
 
Länger und sonntags arbeiten wegen Omikron

ver.di kritisiert Allgemeinverfügung der

 Regierungspräsidien
 
Frankfurt, 1. Februar 2022.  Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur in Hessen scharf. Der hessische Landesbezirksleiter Jürgen Bothner: „Das ist eine Klatsche für die Beschäftigten aus Pflege und Handel und aus allen anderen betroffenen Branchen, die seit zwei Jahren den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze am Laufen halten. Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, auch wenn es präventiv ist, ist eine unerträgliche Zumutung. Wir fordern die Landesregierung auf, die gesetzlichen Höchstarbeitszeitgrenzen und den gesetzlichen Sonntagsschutz unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.“
 
Gesundheitsfachsekretär Georg Schulze ergänzt: „Nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie jetzt eine Arbeitszeitverlängerung draufzusetzen, schlägt dem Fass den Boden aus. Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung.“
 
Auch was den Handel angeht, sieht der zuständige Landesfachbereichsleiter Marcel Schäuble kein Indiz für eine Gefährdung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. „Es erschließt sich nicht, warum Regale in Supermärkten am Sonntag aufgefüllt werden müssten.“
 
ver.di prüft die Allgemeinverfügung derzeit sehr genau, so Landesbezirksleiter Bothner und werde gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Die betroffenen Betriebs- und Personalräte fordert ver.di auf, genau zu prüfen, ob eine angestrebte Verlängerung der täglichen Arbeitszeit überhaupt einen zwingenden Grund hat. Im Zweifel sollten sie im Sinne des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten ihre Zustimmung verweigern.

Mittwoch, 27. Januar 2021

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung - Zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-ArbSchV) beschlossen. Sie ist befristet gültig bis zum 15. März 2021.

Mit dieser Verordnung sollen die Beschäftigten stärker vor einer Infektion geschützt werden. Dieses Ziel ist selbstverständlich zu begrüßen, denn Betriebe brauchen klare Vorgaben, die den Betriebsfrieden sichern und gesundes Arbeiten ohne Konflikte ermöglichen. Diese Notwendigkeit wird jedoch nicht erfüllt. Auch wenn die Bundesregierung versucht, die Arbeitgeber mehr in die Pflicht zu nehmen, erreicht die Arbeitsschutzverordnung das gesteckte Ziel nicht. Sie ist zu zögerlich und schafft kein erweitertes Schutzkonzept, einen Schirm über alle zu spannen.

Eine Bewertung der wichtigsten Inhalte der Verordnung haben wir in unserer sopoaktuell Nr. 307 zusammengetragen.

Außerdem stellen wir ein Infoblatt für die Interessenvertretungen mit Hinweisen zum Tragen von Masken zur Verfügung, das als Grundlage für Betriebs- und Dienstvereinbarungen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung und auch als Aushang für die „schwarzen Bretter“ genutzt werden kann.

sopo aktuell Nr. 307

Hinweise für Interessenvertretungen zum Tragen von Gesundheits- und FFP2-Masken

Donnerstag, 3. Dezember 2020

ver.di-Leitfaden für alle Fälle

Falls Euch Corona noch nicht "aus den Ohren" herauskommt und Ihr Euch immer wieder Fragen rund um dieses Problem stellen müsst, dann bietet der Leitfaden "Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie" eine umfassende Information, sicher gute Vorschläge und Erklärungen, die vielleicht nicht für für alle taugen, aber dennoch hilfreich sein dürften.

PDF - Hier klicken