Liebe Kolleginnen und Kollegen,
viele Beschäftigte aus dem
Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Veranstaltungswesen, dem Handel und dem
Friseurgewerbe haben sehr geringe Einkommen und können vom Kurzarbeitergeld
kaum leben. Deswegen muss das Kurzarbeitergeld ab dem ersten Tag auf 90 Prozent
des Nettoentgelts – 97 Prozent mit Kindern – erhöht werden.
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