Entgeltransparentgesetz - Viel bewegt hat das Gesetz aber bisher nicht. Es wird zu wenig genutzt und vor allem: Das Wissen um die ungleiche Bezahlung bedeutet noch nicht, dass diese beendet wird. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil gefällt, das die Chancen erheblich verbessert. Wenn eine Frau weniger als das mittlere Einkommen ihrer männlichen Kollegen bekommt, muss der/die Arbeitgeber/in nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
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Donnerstag, 28. Januar 2021
Wirtschaftspolitik aktuell 02 / 2021 - Gleiches Entgelt durchsetzen!
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