Bundesverwaltungsgericht
bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon
Düsseldorf,
27. Januar 2021
Das
Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am heutigen Mittwoch (27. Januar) einer
Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Genehmigung
von Sonntagsarbeit bei Amazon letztinstanzlich stattgegeben. Damit bestätigt
das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Dezember
2019. Für die Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, ist
dies eine Bestätigung des Einsatzes der Gewerkschaft für den Sonntagsschutz:
„ver.di geht auch bei Amazon konsequent gegen unnötige Sonntagsarbeit vor. Die
Beschäftigten bei Amazon arbeiten sehr hart bei untertariflicher Bezahlung und
haben den freien Sonntag verdient. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem
Urteil bestätigt, dass die Lieferversprechen des Onlinehändlers nicht
ausreichen, um den Anspruch der Beschäftigten auf einen freien Sonntag
auszuhebeln.“
Amazon hatte
im Weihnachtsgeschäft 2015 bei der Bezirksregierung beantragt, 800 Beschäftigte
am Standort Rheinberg an zwei Adventssonntagen einsetzen zu dürfen. Begründet
hatte Amazon dies damit, dass dem Unternehmen unverhältnismäßiger Schaden
entstehen würde, wenn ohne Sonntagsarbeit Lieferversprechen nicht eingehalten
werden können. Dem hatte ver.di mit Hinweis auf den im Grundgesetz verankerten
Sonntagsschutz widersprochen. Nachdem bereits die ersten beiden Instanzen
zugunsten von ver.di entschieden hatten, hat sich nun auch das
Bundesverwaltungsgericht der Argumentation der Gewerkschaft angeschlossen. Das
Vorweihnachtsgeschäft und interne Lieferversprechen stellen danach keine
besonderen Verhältnisse dar, welche die ausnahmsweise Zulassung von
Sonntagsarbeit rechtfertigen können. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in
dem Urteil zugleich, dass ver.di in Verfahren gegen die Gestattung von
Sonntagsarbeit im Onlinehandel klagebefugt ist. Damit stärkt das Gericht die
Möglichkeiten von ver.di, den arbeitsfreien Sonntag auch gerichtlich
durchzusetzen.
Deutliche Kritik
richtete Zimmer an die Landesregierung, die Verfahrensgegner in dem Prozess
war: „Die Landesregierung hat über drei Instanzen darauf bestanden, dass sie
Amazon Sonntagsarbeit genehmigen darf. Dabei stellt sie sich in der
Öffentlichkeit gerne als Verteidigerin des stationären Einzelhandels dar und
begründet die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen mit der Konkurrenz
durch den Onlinehandel. Dann müsste sie aber den Onlinehandel stärker
reglementieren, statt sich an dessen Seite zu stellen. Wir erwarten von der
Landesregierung eine Abkehr von den ständigen Versuchen Sonntagsarbeit
rechtswidrig zu ermöglichen. Ein weiterer Schritt für einen fairen Wettbewerb
im Handel wäre, die Personalkosten wieder wettbewerbsneutral für alle zu
stellen. Das ist mit der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für die Tarifverträge
des Einzelhandels möglich.“
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