ver.di Fachbereich Handel Hessen - Wilhelm-

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Freitag, 17. März 2023

Tarifrunden Handel 2023

 

presse.mitteilung ver.di hessen

Tarifforderungen für den Handel beschlossen

 

Soziale Komponente muss sein!

Frankfurt, 16. März 2023  – „Die unablässig hohe Preissteigerung ist ein kaum verkraftbares Übel, das die Beschäftigten im Handel nicht nur zu äußerster Sparsamkeit, sondern auch zum Verzicht auf sonst Übliches zwingt“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Leiter der Tarifverhandlungen für den hessischen Einzel- und Versandhandel sowie den Groß- und Außenhandel/Verlage: „Viele müssen teils mit geringen Gehältern und Löhnen für eine Teilzeitbeschäftigung auskommen. Doch selbst regulär Bezahlte in Vollzeit werden die Überbelastung durch finanzielle Engpässe für die gesamte Familie nicht mehr los. Jetzt dürfen sich die Arbeitgeber einer dauerhaften kräftigen Anhebung der Verdienste nicht mehr verstellen.“ 

Vor diesem Hintergrund beschlossen die ver.di-Tarifkommissionen der beiden Branchen für die anlaufende Tarifrunde in Hessen die folgenden Forderungen für eine Laufzeit von zwölf Monaten:

-         für den Einzel- und Versandhandel eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 2,50 Euro je Stunde;

-         für den Groß- und Außenhandel/Verlage eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 13 Prozent, mindestens 400 Euro;

Darüber hinaus sollen die Ausbildungsvergütungen gleichermaßen um 250 Euro je Ausbildungsjahr angehoben und die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden.

„Mit den geforderten Entgelterhöhungen betonen wir unmissverständlich, dass eine
soziale Komponente sein muss“, so Marcel Schäuble weiter: „Denn die Beschäftigten in den unteren Gehalts- und Lohngruppen sind die durch die Preissteigerung am ärgsten Gebeutelten. Ihre Einkommen müssen nicht bloß kräftig, sondern verhältnismäßig stärker steigen als die der oberen Entgeltgruppen. Wir sehen die in der Corona-Pandemie und auch während der Inflationskrise gut bis bestens profitierenden Unternehmer in der Pflicht, sich nicht vor ihrer sozialen Verantwortung zu drücken.“

Montag, 2. Januar 2023

Tarifrunden Handel Hessen 2023 - Online-Befragung bis 31. Januar 2023 - Nimm teil und werde ver.di-Mitglied!

 

Über den QR-Code auf der rechten Seite gelangt ihr zur Umfrage. Alternativ könnt ihr auch diesen Link benutzen: https://t1p.de/TR2023

Über den QR.Code auf der linken Seite könnt ihr ver.di-Mitglied werden. Alternativ könnt ihr auch diesen Link benutzen: https://mitgliedwerden.verdi.de

Dienstag, 23. März 2021

Tarifforderungen für den Groß- und Außenhandel/ Verlage sowie den genossenschaftlichen Großhandel in Hessen beschlossen: 4,5 Prozent plus 45 Euro gefordert!

presse.mitteilung
ver.di hessen 

Tarifforderungen für den Groß- und Außenhandel/Verlage sowie den genossenschaftlichen Großhandel in Hessen beschlossen 

4,5 Prozent plus 45 Euro gefordert!

 Frankfurt, 23. März 2021. „Manchen Teilbranchen des Handels brachte und bringt die Corona-Pandemie offensichtlich das ‚große Geschäft‘. Die Umsätze klettern seit Monaten ungebremst in die Höhe, die Gewinne sprudeln wie zu besten Zeiten. Die Beschäftigten erwarten in diesem Jahr deshalb eine schnelle und auch für sie ergiebige Tarifrunde“, erklärt Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Groß- und Außenhandel/Verlage sowie den genossenschaftlichen Großhandel: „Darüber hinaus steht die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Gehalts- und Lohntarifvertrages sehr hoch im Kurs. Denn würden die Branchentarifverträge in allen Unternehmen gleichermaßen gelten, wäre dem Verdrängungswettbewerb die Basis entzogen, ihn zu Lasten der Einkommen der Beschäftigten zu führen.“

Die Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel/Verlage und den genossenschaftlichen Großhandel in Hessen, in der Betriebsräte namhafter Unternehmen der Branche mitwirken, hat auf ihrer Sitzung am 22. März 2021 folgende Forderungen beschlossen:

Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent plus 45 Euro pro Monat;

* Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für die gesamte Branche;

* Begrenzung der Laufzeit auf 12 Monate.