presse.mitteilung
ver.di hessen
Parfümerie Douglas
Deutschland GmbH nach Einigung zur Kurzarbeit
Dreister
Wortbruch gegenüber Betriebsrat
Frankfurt,
4. Mai 2021. Was
gelten die Zusagen der Rechtsanwältin und des Labour Relations Managers bei der
Parfümerie Douglas? Offenbar nichts! Denn nach einer Einigung mit dem
Betriebsrat der Douglas-Filiale Frankfurt-Fressgass über eine
Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit am 16. April 2021 weigerte sich die
Geschäftsführung zwei Wochen später, die zugesagte Aufstockung des
Kurzarbeitergeldes im April dieses Jahres auf 100 Prozent sowie im Mai und Juni
auf 90 Prozent des Nettoentgelts einzuhalten. Nichts anderes war wenige Tage vorher
mit den Betriebsräten anderer hessischer Douglas-Filialen vereinbart worden. Es
gibt keine nachvollziehbare Erklärung oder Begründung, weshalb die zwölf
Kolleginnen in der Fressgass schlechter gestellt werden sollen als andere
Beschäftigte in Filialen mit Betriebsrat. Wie es scheint, will Douglas hier ein
Exempel statuieren.
Die Anzahl der Filialen mit Betriebsrat nimmt seit einiger Zeit kontinuierlich zu. Und jedes neue Gremium beansprucht selbstverständlich die ihm gesetzlich gegebenen Mitbestimmungsrechte bei der Einführung oder Fortsetzung von Kurzarbeit. Das kostete in den vergangenen Monaten immer mehr Geld. Während die betriebsratslosen Stores von Douglas oft zu dem nur langsam steigenden gesetzlichen Kurzarbeitergeld verpflichtet wurden, erreichten die Betriebsräte regelmäßig eine Aufstockung seitens des Unternehmens auf bis zu 100 Prozent. Dieses in die Motivation und die Verbesserung der sozialen Lage der Beschäftigten investierte Geld will sich Douglas wohl künftig sparen. Dabei schrecken die Verantwortlichen der Parfümerie offensichtlich selbst vor einem dreisten Wortbruch nicht zurück. Das stinkt zum Himmel.
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