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Dienstag, 4. Mai 2021

Parfümerie Douglas begeht dreisten Wortbruch

presse.mitteilung
ver.di hessen
 

Parfümerie Douglas Deutschland GmbH nach Einigung zur Kurzarbeit 

Dreister Wortbruch gegenüber Betriebsrat

Frankfurt, 4. Mai 2021.  Was gelten die Zusagen der Rechtsanwältin und des Labour Relations Managers bei der Parfümerie Douglas? Offenbar nichts! Denn nach einer Einigung mit dem Betriebsrat der Douglas-Filiale Frankfurt-Fressgass über eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit am 16. April 2021 weigerte sich die Geschäftsführung zwei Wochen später, die zugesagte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes im April dieses Jahres auf 100 Prozent sowie im Mai und Juni auf 90 Prozent des Nettoentgelts einzuhalten. Nichts anderes war wenige Tage vorher mit den Betriebsräten anderer hessischer Douglas-Filialen vereinbart worden. Es gibt keine nachvollziehbare Erklärung oder Begründung, weshalb die zwölf Kolleginnen in der Fressgass schlechter gestellt werden sollen als andere Beschäftigte in Filialen mit Betriebsrat. Wie es scheint, will Douglas hier ein Exempel statuieren.


Die Anzahl der Filialen mit Betriebsrat nimmt seit einiger Zeit kontinuierlich zu. Und jedes neue Gremium beansprucht selbstverständlich die ihm gesetzlich gegebenen Mitbestimmungsrechte bei der Einführung oder Fortsetzung von Kurzarbeit. Das kostete in den vergangenen Monaten immer mehr Geld. Während die betriebsratslosen Stores von Douglas oft zu dem nur langsam steigenden gesetzlichen Kurzarbeitergeld verpflichtet wurden, erreichten die Betriebsräte regelmäßig eine Aufstockung seitens des Unternehmens auf bis zu 100 Prozent. Dieses in die Motivation und die Verbesserung der sozialen Lage der Beschäftigten investierte Geld will sich Douglas wohl künftig sparen. Dabei schrecken die Verantwortlichen der Parfümeri
e offensichtlich selbst vor einem dreisten Wortbruch nicht zurück. Das stinkt zum Himmel.

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