Das aktuelle Tarifinfo des hessischen ver.di-Landesfachbereichs Handel begründet, warum die Kolleg:innen im hessischen Einzelhandel, egal in welchem Betrieb oder Unternehmen sie arbeiten, eine tabellenwirksame Gehaltserhöhung, ein rentenfestes Mindesteinkommen und allgemeinverbindliche Tarifverträge verdient haben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen