presse.mitteilung
ver.di hessen
Tarifforderungen für den Einzel- und Versandhandel in Hessen
Rentenfestes Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Stunde gefordert
Frankfurt, 25. März 2021. „Wer Verkäufer*innen als ‚Held*innen‘ beklatscht und bejubelt, der darf sich bei den diesjährigen Entgelterhöhungen nicht ‚lumpen‘ lassen. Alles andere würde bei den Beschäftigten den Eindruck hinterlassen müssen, noch nachträglich ‚über den Tisch gezogen‘ zu werden“, erklärt Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Einzel- und Versandhandel: „Außerdem sollen die Arbeitgeber davon überzeugt werden, durch ein rentenfestes Mindestentgelt für die gesamte Branche den Beschäftigten die Chance auf eine gesicherte Altersversorgung über der Grundrente zu eröffnen. In die gleiche Richtung geht auch die Forderung nach Allgemeinverbindlicherklärung der Branchentarifverträge. Mit ihr könnten alle Unternehmen des Einzel- und Versandhandels zur tariflichen Bezahlung und Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen verpflichtet werden – ein wichtiger Schritt gegen den heftigen Verdrängungswettbewerb.“
Die Tarifkommission für den Einzel- und Versandhandel in Hessen, in der Betriebsräte namhafter Unternehmen der Branche mitwirken, hat auf ihrer Sitzung am 25. März 2021 folgende Forderungen beschlossen:
* Erhöhung
der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent plus 45 Euro pro Monat;
* Vereinbarung
eines rentenfesten Mindestentgelts von 12,50 Euro pro Stunde;
* Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für
die gesamte Branche;
* Begrenzung der Laufzeit auf 12 Monate.
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