presse.mitteilung
ver.di hessen
„Wer Streiks
provoziert, sollte sich über sie nicht beschweren“
Frankfurt, 19. Juni 2023. „Seit Monaten laufen in
verschiedenen Bundesländern die Tarifverhandlungen, doch sie kommen wie in
Hessen vom anfangs vorgelegten Billigangebot nicht vom Fleck. Bewegung gibt es
in den Betrieben wie den REWE-Lagern in Breuna und Neu-Isenburg, wo die Beschäftigten
zur Unterstützung unserer Tarifforderungen die Arbeit niederlegten. Das muss
den Arbeitgebern nicht gefallen, sie können wie in Nordrhein-Westfalen auch
gerichtlich gegen Streiks vorgehen oder wie in anderen Bundesländern mit
Schadenersatzklagen drohen. Solche Angriffe auf das Streikrecht müssen von uns
mit weiteren und stärkeren Arbeitskämpfen beantwortet werden“, erklärt Marcel
Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und
Verhandlungsführer für den hessischen Groß- und Außenhandel/Verlage: „Es bleibt
auch nach faktisch vertaner Zeit in der zweiten Tarifverhandlung heute in
Frankfurt als Erkenntnis, dass die Arbeitgeber mit ihrem Angebot von 4 Prozent
ab Dezember dieses Jahres bei sieben Monaten ohne jegliche Erhöhung sowohl die dringenden
Bedürfnisse ihrer Beschäftigten ignorieren als auch die Tarifrunde unnötig in
die Länge ziehen. Allerdings sollten sie dabei bedenken: Wer Streiks
provoziert, sollte sich anschließend über sie nicht beschweren.“
ver.di fordert für die
Beschäftigten im Groß- und Außenhandel/Verlage in Hessen:
- Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens um 400 Euro;
- Anhebung der Ausbildungsvergütungen um einheitlich 250 Euro in jedem Ausbildungsjahr;
- 12 Monate Laufzeit des Tarifvertrages;
- Allgemeinverbindlicherklärung der Branchentarifverträge durch einen gemeinsamen Antrag des Arbeitgeberverbandes AGH und ver.di.
Die nächsten
Tarifverhandlungen sind am 18. Juli 2023.
ver.di hessen
- Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens um 400 Euro;
- Anhebung der Ausbildungsvergütungen um einheitlich 250 Euro in jedem Ausbildungsjahr;
- 12 Monate Laufzeit des Tarifvertrages;
- Allgemeinverbindlicherklärung der Branchentarifverträge durch einen gemeinsamen Antrag des Arbeitgeberverbandes AGH und ver.di.
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