ver.di Fachbereich Handel Hessen - Wilhelm-

Freitag, 24. September 2021

Tarifrunde Großhandel Hessen 2021 - 4. Tarifverhandlung am 24.09.2021

presse.mitteilung
ver.di hessen

 

4. Tarifverhandlung für Groß- und Außenhandel/Verlage in Hessen am 24. September

 Kommt in Hessen ein „sittenwidriges“ Angebot wie in Baden-Württemberg? 

Frankfurt, 23. September 2021.  Wie im Einzel- und Versandhandel zeichneten sich die hessischen Arbeitgeber des Groß- und Außenhandels/Verlage bisher durch eine tarifpolitische Unselbständigkeit und eine realitätsferne Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Branche aus. Deshalb erwarten wir am Freitag keinen ‚Sonderweg‘ für Hessen, aber hoffentlich auch kein den übrigen Bundesländern eins zu eins angepasstes Angebot für die Erhöhung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen“, erklärt Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Groß- und Außenhandel/Verlage: „Zuletzt zeigten die Arbeitgeber am Montag in Baden-Würt­tem­berg, was sie in dieser Tarifrunde beabsichtigen: eine offensive Reallohnsenkung für die Beschäftigten durchzusetzen. Bei einer aktuellen Inflationsrate von etwa 4 Prozent und einer prognostizierten Preissteigerung von bis zu 5 Prozent kann ein Angebot für dieses Jahr von 2 Prozent bei 7 Nullmonaten ohne jeglichen Erhöhungsbetrag von uns nur als ‚sittenwidrig‘ bezeichnet werden. Denn bei den Beschäftigten kämen davon real lediglich 0,8 Prozent an. Allein die Differenz zur durchschnittlichen Preissteigerung läge folglich bei über 3 Prozent. Wer solche ‚Angebote‘ vorlegt, der will offensichtlich die Beschäftigten nicht nur materiell schädigen, sondern sie dabei auch noch demütigen. Wenn’s so auch in Hessen laufen sollte, sind wir mit den Arbeitgebern schnell fertig, weil es nichts zu verhandeln gibt.“

Tarifforderungen der ver.di für den hessischen Groß- und Außenhandel/Verlage:

  • Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent plus 45 Euro pro Monat;
  • Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für die gesamte Branche;
  • Begrenzung der Laufzeit auf 12 Monate. 

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