ver.di Fachbereich Handel Hessen - Wilhelm-

Mittwoch, 9. Dezember 2020

Sonderzahlung im Einzelhandel zum Jahresende - Wie finde ich das Bundesweihnachtsgeldgesetz?

 

Gar nicht!
Denn das gibt es nicht.

Weihnachtsgeld in Höhe von 62,5 Prozent Deines Tarifgehalt
– das gibt es nur mit ver.di-Tarif! 

Eine Sonderzahlung zu Weihnachten wurde wie das zusätzliche Urlaubsgeld von  ver.di erstritten und ist tariflich festgelegt. Um solche Leistungen zu verteidigen,  müssen wir auch heute wieder kämpfen.

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