presse.mitteilung
ver.di hessen
Parfümerie
Douglas deklariert sich über Nacht zur Drogerie um
Anrüchiges
Unterlaufen des Lockdowns
Frankfurt/Main, 16. Dezember 2020 – In Zeiten des Lockdowns will die Parfümerie Douglas wohl zur „Drogerie“ mutieren. Das jedenfalls geht aus einer Anweisung der Geschäftsführung an die Filialen in Hessen hervor. „Wir öffnen unsere Stores unter dem Kontext, dass wir eine Drogerie sind, da wir das Sortiment des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung haben“, heißt es in dem ver.di vorliegenden Schreiben. Dazu die Anweisung ans Personal: „Bitte räumt folgende Artikel vor Öffnung Eures Stores von der Verkaufsfläche weg: Dekoartikel und Schmuck z.B. Douglas Bär, Tosh außer Lesebrillen, Baumschmuck. Im Eingangsbereich des Stores sollte primär unser Drogeriesortiment präsentiert werden, sodass klar ist, dass wir eine Drogerie sind.“
Offenbar rechnet die
Douglas-Geschäftsführung auch mit unangenehmen Kontrollen durch die
Ordnungsämter der jeweiligen Städte. Wie darauf zu reagieren sein wird, steht
ebenfalls in der Regieanweisung: „Gebt Euch bitte direkt aktiv als
Mitarbeiter*innen zu erkennen und sprecht die Beamten an. Bitte keine
aggressiven Gespräche führen und Auseinandersetzungen vermeiden. Erklärt den
Beamten, dass es sich bei diesem Store um einen Drogeriestore handelt. Wir
versuchen eine zwangsweise Verriegelung unserer Läden zu verhindern, indem wir
den Beamten signalisieren, dass wir den Anordnungen Folge leisten. Bitte lasst
Euch die Ausweise zeigen und notiert die Namen in der Protokollvorlage anbei.
Falls die Beamten den Store schließen möchten, legt bitte bereits mündlich
Widerspruch ein.“
„Wer den dringenden Lockdown und das
erlaubte Weiterführen bestimmter Geschäfte auf solche Weise fehlinterpretiert,
macht sich nicht nur unglaubwürdig“, erklärt Bernhard Schiederig,
Fachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen: „Das Vorgehen von Douglas ist im
stärksten Maße anrüchig, mag es aus den geöffneten Geschäften noch so angenehm
duften. Das muss schnellstens unterbunden werden.“
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